Swissinvestorscode Träger

Nachstehende Organisationen bekennen sich nach dem Grundsatz „comply or explain“ zum Inhalt der Richtlinien. Von den Richtlinien abweichende Praktiken sind entsprechend zu begründen. Die geäusserten Vorbehalte oder Kommentare zu den Richtlinien sind über die nachfolgenden Links einsehbar. Zudem publizieren die Organisationen ihre Trägerschaft auf ihrer Internetseite und im Geschäftsbericht.

Träger werden

Organisationen können sich durch das Ausfüllen des nachfolgenden Formulars zu den Richtlinien bekennen und werden entsprechend auf dieser Website aufgeführt. Die Organisationen publizieren ihre Trägerschaft auf ihrer Internetseite und im Geschäftsbericht. Von den Richtlinien abweichende Praktiken oder sonstige Kommentare sind im Feld „Vorbehalte / Kommentare“ einzutragen.

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