Prof. Dr. Andreas Binder und Roman Gutzwiller (M.A. HSG in Law) besprechen in der Zeitschrift GesKR erschienen Artikel die „Richtlinien für Institutionelle Investoren zur Ausübung ihrer Mitwirkungsrecht bei Aktiengesellschaften“ vor. Neben Grossbritannien ist die Schweiz einer der wenigen Staaten, die über einen Code für institutionelle Investoren verfügen. Bemerkenswert ist auch, dass die Richtlinien breit abgestützt sind. Als nächster Schritt müssen sich die Richtlinien von einem abstrakten zu einem in der Praxis relevanten Regelwerk entwickeln. Dies gelingt nur, wenn sich möglichst viele Investoren den Richtlinien unterstellen.
Quelle: Binder, Prof. Dr. Andreas und Gutzwiller, Roman S. (2013): Soft Law für institutionelle Investoren, GesKR 1/2013, S. 84 ff. Vollständiger Artikel als PDF